Hebammenleistungen im Überblick
in der Schwangerschaft
- Schwangerenvorsorge , von Anfang an, mit ausstellen des Mutterpasses. Sie entscheiden wohin Sie wollen. Sie sind nicht auf eine Berufsgruppe festgelegt.
- Beratung, persönlich bei Ihnen zu Hause oder in einer Hebammenpraxis oder telefonisch oder über Kommunikationsmedium, bis zu 12-mal in der gesamten Schwangerschaft.
- Vorgespräch, über Fragen der Schwangerschaft und Geburt bei geplanter Hausgeburt 1-mal oder bei geplanter Geburtshausgeburt 2-mal
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Hilfeleistung bei Beschwerden und Wehen
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Hilfeleistung bei festgestelltem intrauterinen Kindstod oder nicht intakter früher Schwangerschaft
- Geburtsvorbereitungskurs, 14 Stunden a 60 Minuten, in der Gruppe oder Einzel auf ärztliche Anordnung 14 Stunden a 30 Minuten.
Rund um die Geburt
- Hebammenbetreuung vom Beginn der Wehen bis mindestens drei Stunden nach der Geburt, egal ob in der Klinik , zu Hause , in der Hebammenpraxis oder im Geburtshaus.
- Hilfe bei einer Fehlgeburt, egal ob in der Klinik oder zu Hause.
- Begleitung bei intrauterinem Tod des Kindes
Im Wochenbett
- Hebammenhilfe im Wochenbett bis zu einem Zeitraum von acht Wochen nach der Geburt. Bei Bedarf auch länger mit Ärztlichem Atest (z.B. bei Frühgeburt)
- Auch Hebammenbesuche im Krankenhaus gehören dazu.
- Wochenbettbetreuung nach Adoption eines Kindes ( Kostenübernahme mit Krankenkasse abklären )
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Wochenbettbetreuung nach Fehlgeburt
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Wochenbettbetreuung nach intrauterinem Tod des Kindes
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telefonische Beratung
- Rückbildungskurse :Es gibt eine neue Regelung: Der Rückbildungskurs muss nun nicht mehr in einem Zeitraum von bis zu vier Monaten nach der Geburt begonnen werde, es ist lediglich erforderlich, dass der Kurs bis zum neunten Monat nach der Geburt abgeschlossen ist. Nach wie vor sind es aber immer noch 10 Stunden a 60 Minuten) günstig 6-10 Wochen nach der Geburt
In der Stillzeit
- Beratung und Unterstützung bei Stillproblemen und Schwierigkeiten bis zum Ende der Stillzeit
- telefonische Beratung
Besondere Leistungen
Über die geregelten Krankenkassenleistungen hinaus, bieten Hebammen auch Leistungen an, die privat zu bezahlen sind. dazu gehören
Die Rufbereitschaft wenn Sie eine Hausgeburt, eine Beleggeburt ,eine Geburt in der Hebammenpraxis oder eine Geburt im Geburtshaus planen, müssen Sie eine Gebühr für die Zeit bezahlen, in der die Hebamme sich für Sie auf Abruf in Bereitschaft hält. Diese Bereitschaft kann individuell geregelt werden. In der Regel sind es drei Wochen vor und zwei Wochen nach der Geburt.
Die Securvita Krankenkasse unterstützt Hebammenarbeit! seit dem 25.09.2009 .Dem DHV ist es gelungen, Zusatzverträge abzuschließen, die die Arbeit der Hebammen für die Familien unterstützen und anerkennen. Frauen, die bei der Securvita Krankenversicherung versichert sind, wird demnach die Rufbereitschaftspauschale übernommen bis zu einem Betrag von 250 Euro. Sie wird gezahlt bei Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus , Geburten in der Hebammenpraxis , sowie für Geburten, bei denen die Hebamme die Frau in die Klinik begleitet, um dort in 1:1 Betreuung die Geburt individuell zu begleiten. Zusätzlich wurde die Übernahme von weiteren Leistungen vereinbart. Dies betrifft:
die Gebühr für den Lebenspartner in Geburtsvorbereitungskursen
Kinderwunschberatung
Verschiedene Kurse (PEKIP, Yoga, Tai-Chi, Qi Gong, Wassergymnastik, Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, Raucherentwöhnung in Schwangerschaft und Stillzeit)
Individuelle Yoga- Anleitung, Reiki, Watsu, Aquabalancing
Andere Krankenkassen haben die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu übernehmen.
verschiedene Formen von Hilfeleistungen und Therapien die keine Kassenleistung sind und privat gezahlt werden müssen: hier eine Auswahl der Angebote die Hebammen unseres Kreisgebietes anbieten, ausführlicher beschrieben unter dem Punkt :
spezielle Leistungen von A-Z